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   VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870   

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https://dejure.org/2008,76623
VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870 (https://dejure.org/2008,76623)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16.01.2008 - Au 6 K 07.870 (https://dejure.org/2008,76623)
VG Augsburg, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - Au 6 K 07.870 (https://dejure.org/2008,76623)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Wohnung im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts gehören auch Nebenräume und Flächen, die nicht unmittelbar dem Wohnen dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Der grundgesetzliche Begriff der Aufwandsteuer ist in Art. 105 Abs. 2 a GG nicht definiert, vielmehr wird er von der Verfassung vorausgesetzt (BVerfG vom 6.12.1983, Az. 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, S. 325 ff., S. 345).

    Bereits der Konsum als Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes stellt dabei typischerweise einen Ausdruck der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar, ohne dass zu klären ist, von wem und mit welchen Mitteln dieser Konsum finanziert wird und welchen Zwecken er im Einzelnen dient (BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 346 f.).

    Das Innehaben einer Zweitwohnung bildet als besteuerbarer Aufwand damit einen zulässigen Anknüpfungspunkt für die Steuererhebung der Kommunen (vgl. BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O., S. 348).

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Als Steuergegenstand scheiden Zweitwohnungen aus, die nicht Zwecken der persönlichen Lebensführung dienen, sondern von dem Inhaber der Zweitwohnung als reine Geld- oder Vermögensanlage, also ausschließlich zur Einkommenserzielung, gehalten werden (BVerwG vom 10.10.1995, Az. 8 C 40/93, BVerwGE S. 303 ff., S. 305; BVerwG vom 26.9.2001, Az. 9 C 1/01, BVerwGE 115, S. 165 ff., S. 168).

    Damit bedarf es grundsätzlich einer Überprüfung des gesamten objektiven Sachverhaltes darauf hin, ob sich aus diesem mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung entnehmen lässt (BVerwG vom 10.10.1995, a.a.O., S. 305 und 307; BVerwG vom 26.1.2001, a.a.O., S. 169; ebenso VGH Baden-Württemberg vom 23.4.1998, Az. 2 S 112/97, juris Rdnr. 24).

    Nur wenn der Zweitwohnungsinhaber derartige Umstände vorträgt und damit die tatsächlichen Grundlagen der Vermutung ausreichend erschüttert hat, muss die Gemeinde für die Steuererhebung ihrerseits darlegen, aufgrund welcher Umstände das Vorhalten der Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung gerechtfertigt ist (BVerwG vom 10.10.1995, a.a.O., S. 307; BVerwG vom 26.9.2001, a.a.O., S. 169; VGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnr. 24).

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Als Steuergegenstand scheiden Zweitwohnungen aus, die nicht Zwecken der persönlichen Lebensführung dienen, sondern von dem Inhaber der Zweitwohnung als reine Geld- oder Vermögensanlage, also ausschließlich zur Einkommenserzielung, gehalten werden (BVerwG vom 10.10.1995, Az. 8 C 40/93, BVerwGE S. 303 ff., S. 305; BVerwG vom 26.9.2001, Az. 9 C 1/01, BVerwGE 115, S. 165 ff., S. 168).

    Nur wenn der Zweitwohnungsinhaber derartige Umstände vorträgt und damit die tatsächlichen Grundlagen der Vermutung ausreichend erschüttert hat, muss die Gemeinde für die Steuererhebung ihrerseits darlegen, aufgrund welcher Umstände das Vorhalten der Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung gerechtfertigt ist (BVerwG vom 10.10.1995, a.a.O., S. 307; BVerwG vom 26.9.2001, a.a.O., S. 169; VGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rdnr. 24).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1995 - 22 A 210/95

    "Wohnungen" im Sinne des Zweitwohnungssteuerrechts; Besteuerung von Campingwagen;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Auf die Definition von "Wohnungen" im Sinne des Melderechts oder des Baurechts kommt es nicht an, weil diese Gesetze den Wohnungsbegriff nur im jeweiligen Rechtsgebiet definieren (ebenso schon OVG Münster vom 29.11.1995, Az. 22 A 210/95, NVwZ-RR 1997, S. 315/316).
  • BFH, 30.11.1984 - III R 121/83

    Stellplätze in Doppelstockgaragen als selbständige wirtschaftliche Einheit i. S.

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Die Auffassung, dass nach der Verkehrsanschauung Stellplätze und Garagen als Zubehör zur Wohnung mit dieser gemeinsam genutzt werden und deshalb wirtschaftlich eine Einheit bilden, ist vom Bundesfinanzhof bestätigt worden (vgl. BFH vom 30.11.1984, Az. III R 121/83, juris, RdNr. 19).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Dabei ist die Gemeinde nicht gezwungen, für jede atypische Fallgestaltung eine Sonderregelung zu schaffen (vgl. BVerwG vom 29.1.2003, Az. 9 C 3/02, NVwZ 2003, S. 753/754).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten;

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Bereits das Eigentum an der Zweitwohnung begründet einen besteuerbaren Aufwand (vgl. auch BVerwG vom 27.10.2004, Az. 10 C 2/04, NVwZ 2005, S. 828 ff., wonach bereits der Leerstand einer Zweitwohnung regelmäßig die der Besteuerung zu Grunde liegende Leistungsfähigkeit des Wohnungsinhabers begründet).
  • VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05

    Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Die Berechnung nach § 4 Abs. 2 der Satzung des Beklagten durch Multiplikation mit dem Index für die Jahre 1964 bzw. 1995 begegnet für die Zweitwohnungssteuer ab dem 1. Januar 2005 keinen Bedenken (vgl. VGH Kassel vom 23.11.2005, Az. 5 UE 1546/05, NVwZ-RR 2006, S. 571).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    Damit bedarf es grundsätzlich einer Überprüfung des gesamten objektiven Sachverhaltes darauf hin, ob sich aus diesem mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung entnehmen lässt (BVerwG vom 10.10.1995, a.a.O., S. 305 und 307; BVerwG vom 26.1.2001, a.a.O., S. 169; ebenso VGH Baden-Württemberg vom 23.4.1998, Az. 2 S 112/97, juris Rdnr. 24).
  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.1996 - 1 K 1733/94

    Bewertung; Sondernutzungsrecht an Garage oder Stellplatz Teil des

    Auszug aus VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.870
    So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 4.12.1996, Az. 1 K 1733/94, juris, Leitsatz 3) festgestellt: "Zur wirtschaftlichen Einheit eines Wohnungseigentums oder Teileigentums gehören auch das Sondereigentum an Räumen und der Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichem Eigentum.
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